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seit 16.02.2006

Förderverein Leichtatheltik Gengenbach e.V.

bis 15.02.2006 5700 Besucher

AGB's

Teilnahmebedingungen des Stadtlaufs Gengenbach und des 5. Sparkassen- Halbmarathons 2009 am Samstag 19.9.2009 in Gengenbach

Für den Fall meiner Teilnahme am Stadtlauf Gengenbach oder am Sparkassen Halbmarathon erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Laufes noch gegen die Stadt Gengenbach bzw. die Besitzer privater Wege oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art stellen, die durch meine Teilnahme am Lauf entstehen können.
Mir ist bekannt, dass der Veranstalter keine Haftung für unentgeldlich verwahrte Gegenstände übernimmt.
Ich erkläre, dass ich für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert habe und körperlich gesund bin.
Ich bin damit einverstanden, dass die in meiner Anmeldung genannten Daten, die von mir gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung oder Büchern ohne Vergütungsanspruch meinerseits genutzt werden dürfen. Mir ist bekannt, dass ich der Weitergabe und der Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Brief, Telefax oder E-Mail widersprechen kann.
Ich versichere, dass mein genanntes Geburtsjahr richtig ist und dass ich meine Startnummer an keine andere Person weitergeben werde.
Mir ist bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich den Kurs der offiziellen Strecke verlasse, abkürze oder mich technischer Hilfsmittel (Auto, Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel, etc.) bediene. Des Weiteren ist mir bekannt, dass ich disqualifiziert werde, wenn ich die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändere, insbesondere den Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich mache.
Die Zahlung des Organisationsbeitrages zu den einzelnen Läufen erfolgt vorab per Überweisung. Ich erkenne an, dass ich keinen Anspruch auf Rückvergütung der Teilnehmergebühr (Organisationsgebühr) nach erfolgter Anmeldung habe.
Mir ist bekannt, dass der Veranstalter ein organisatorisches Teilnehmerlimit fest setzt, das in der Ausschreibung des betreffenden Laufes oder zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. (Hinweis 11. Datenschutzgesetz: Ihre Daten werden maschinell gespeichert.)